Allgemeine Informationen
Ich bin ein Wahl-Physiotherapeut und habe keine direkten Verträge mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern / Krankenkassen.
Die Therapiekosten sind vorerst also selbst zu bezahlen, werden jedoch nachträglich von Ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse bzw. privaten Versicherung teilweise bis komplett zurückerstattet.
Mit einer gültigen, ärztlichen Überweisung können Sie die Rechnung meiner Leistungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben damit Anspruch auf eine Teilrückerstattung von ca. 36% – 40% der gesamten Therapiekosten.
Private Krankenversicherungen erstatten meist 100% der Kosten zurück.
Weitere Informationen zu anderen wichtigen Themen finden Sie weiter unten im “FAQ- / Fragen & Antworten”-Bereich.
Therapie Kosten
Ich biete die folgenden Leistungen ausschließlich im Einzeltherapie-Setting an, also nur individuelle Betreuung und keine Gruppentherapien.
Physiotherapie
Sportphysiotherapie
30 Minuten ………………….. 70€
45 Minuten ………………….. 90€
!! inklusive Zusammenfassung jeder Einheit ⇒ illustrierte Therapieunterlagen + Anleitung !!
Abbildung: Beispiel Therapieunterlagen
Online- / VideoTherapie
30 Minuten ………………….. 70€
45 Minuten ………………….. 90€
!! inklusive Zusammenfassung jeder Einheit ⇒ illustrierte Therapieunterlagen + Anleitung !!
Individuelle
sportart-spezifische
Trainingsplan-Erstellung
Je nach Aufwand/Umfang:
Stundensatz ………………….. 110€
FAQ zum Therapieablauf
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und entsprechende Antworten zum Ablauf meiner Therapie.
Sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, melden Sie sich gerne telefonisch unter +43 677 617 88 072 oder per Mail bidner.moritz@gmail.com.
Kassen-Physiotherapeuten vs. Wahl-Physiotherapeuten
Wahlphysiotherapie bedeutet, dass man sich die oder den auf die jeweilige relevante medizinische Fachrichtung spezialisierte Therapeutin / Therapeuten selbst auswählen kann.
Physiotherapeuten mit Kassenverträgen arbeiten entweder angestellt oder freiberuflich in privaten oder öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und haben direkte Arbeitsverträge mit den Sozialversicherungsanstalten.
Der wahrscheinlich wichtigste Grund, der dafür spricht sich für eine Therapie bei einem Wahltherapeuten zu entscheiden ist, dass man sich als Patient / -in eine spezialisierte Fachkraft aussuchen kann, die sich im Einzeltherapie-Setting umfassend und zu hundert Prozent auf auf densolchen, diesolche einlassen kann um dementsprechend ruhig und effizient an den Zielen zu arbeiten.
Ein gutes Patienten/Therapeut Vertrauensverhältnis spielt für den Therapieerfolg eine immens große Rolle. Abgesehen davon können Terminvereinbarungen meist sehr viel schneller und flexibler realisiert werden.
In Kasseninstituten & Ambulatorien können Sie therapeutische Leistungen mit der E-card abrechnen. Sie haben selten, wenn überhaupt eine Wahlmöglichkeit des Therapeuten/der Therapeutin und schon gar keine Garantie für die Dauer der Therapieserie immer beim selben Therapeuten/Therapeutin verbleiben zu können.
Abgesehen davon sind viele gute Kasseninstitute mit Patientinnen und Patienten überlaufen, was die Terminvereinbarung erheblich erschwert.
Bekomme ich einen Teil der Kosten von meiner Krankenkasse erstattet?
Ja.
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse Geld zurückbekommen möchten, müssen Sie Ihren Überweisungsschein nur zu Therapiebeginn bewilligen lassen. Mit der bewilligten Überweisung und meiner Rechnung haben Sie Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Die Höhe des Betrags, welcher zurückerstattet wird, ist von Ihrer Krankenkasse abhängig. Bitte suchen Sie in der Tabelle am Ende dieser Seite den Kostenrückerstattungstarif Ihrer Krankenkasse. Grob gesagt sind es 40%-50% der tatsächlichen Kosten.
Wenn Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, können Sie dort um Übernahme der verbleibenden Kosten ansuchen.
Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung um Ihre Verordnung zur Physiotherapie bei Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Hier das Beispiel der ÖGK (für andere Kassen siehe bitte in der letzten Tabelle):
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Bewilligung bei der ÖGK online einreichen
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ÖGK Bewilligung per E-Mail beantragen
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Persönlich oder per Post zur ÖGK (Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien)
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ÖGK Bewilligung per Fax anfordern
Die Höhe des Betrags, welcher zurückerstattet wird, ist von Ihrer Krankenkasse abhängig. Bitte suchen Sie in der Tabelle am Ende dieser Seite den Kostenrückerstattungstarif Ihrer Krankenkasse. Grob gesagt sind es 40%-50% der tatsächlichen Kosten.
Für die Kostenrückerstattung am Ende der Behandlung, reichen Sie die bewilligte Verordnung gemeinsam mit meiner Leistungsübersicht bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wie kann ich mir die Therapie ungefähr vorstellen?
Bei der ersten Einheit sind meistens 15 Minuten notwendig um eine genaue und differenzierte Problemidentifizierung durchzuführen. Dieser Vorgang besteht aus den Punkten Anamnesegespräch, Befundanalyse, Untersuchung und Zielfestlegung.
Anschließend wird unmittelbar, zielgerichtet mit den entsprechenden, indizierten Maßnahmen begonnen. Welche therapeutischen Interventionen tatsächlich zum Einsatz kommen, hängt natürlich ganz von den individuellen Diagnosen der Patienten ab. Diese setzen sich aus dem gesamten breiten Spektrum von Anwendungen und Kompetenzen der Physiotherapie und Sportphysiotherapie zusammen.
Die Schwerpunkte meiner Therapie bestehen aus theoretischer Wissensvermittlung und aktiven regenerativen und rehabilitativen Selbstmaßnahmen. Unterstützt werden Sie dabei durch detailliert beschriebene und illustrierte Therapieunterlagen. In vielen Fällen sind auch manuelle Techniken sinnvoll und wirkungsvoll wie z.B. Manuelle Therapie, Weichteiltechniken, Massagen etc.
Das Ziel ist, dass meine Patienten das nötige Wissen erwerben, entsprechende Maßnahmen erlernen und umsetzen können, sowie diese in Eigenregie selbst zur Anwendung zu bringen.
Nach der Devise: “So viele Therapie-Einheiten wie notwendig, so wenige wie möglich.”
Bekomme ich Therapie-Unterlagen?
Ja ! Meine Patientinnen und Patienten müssen während der Therapieeinheit weder mitschreiben noch sich die erforderlichen Maßnahmen merken. Ich versuche natürlich die Therapieinhalte so gut und verständlich wie möglich zu vermitteln.
Anschließend schicke ich den Patienten Unterlagen via mail oder ich drucke diese aus und gebe Sie den Patienten. Anhand dieser Unterlagen können Sie in Zukunft selbst immer wieder nachlesen und die Inhalte so besser verarbeiten. Keine Extrakosten – im Preis inkludiert.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Prinzipiell Ja, jedoch nicht in allen Fällen.
In der Regel erfolgt eine Überweisung zur Physiotherapie in einer Arztpraxis bzw. in anderen Gesundheitseinrichtungen, in denen zertifizierte Ärztinnen und Ärzte tätig sind. Nach erfolgter ärztlicher Untersuchung wird bei einer entsprechenden Diagnose und Indikation ein Physiotherapiebedarf festgestellt und ein Überweisungsdokument ausgestellt.
Dieser Vorgang ist gesetzlich vorgeschrieben und auch die bürokratische Voraussetzung, damit Sie meine Honorarnoten bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt einreichen können und eine Kostenerstattung erhalten.
Bei Patienten ohne ärztlich festgestellte Diagnose ist eine sogenannte “präventive Physiotherapie” auch gestattet, jedoch wird diese in der Regel nicht von der Krankenkasse finanziell unterstützt.
Lediglich bei einer sogenannten “präventiven Physiotherapie” darf ich Sie auch ohne diese behandeln. Eine ärztliche Verordnung bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, einem anderen Allgemeinmediziner, Fach- oder Spitalsarzt. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Therapiekosten rückerstattet bekommen wollen, ist es ratsam, die Verordnung spätestens nach der ersten Therapieeinheit bei dieser einzureichen und bewilligen zu lassen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Welcher Arzt / Welche Ärztin stellt Überweisungen aus?
Eine ärztliche Verordnung bekommen Sie von Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin, einem anderen Allgemeinmediziner, Fach- oder Spitalsarzt, jedoch nicht von Physiotherapeuten selbst.
Muss man ärztliche Überweisung von der Krankenkasse bewilligen lassen?
Wenn Sie den vertraglich festgesetzten Kostenrückerstattungsbetrag von Ihrer Sozialversicherungsorganisation einfordern möchten, müssen Sie diese Überweisung erst bewilligen lassen.
Wie gestaltet sich der Ablauf zur Kostenrückerstattung?
Hier finden Sie eine ‚Schritt-für-Schritt-Anleitung‘ für den organisatorischen Ablauf Ihrer Physiotherapie sowie die Kostenrückerstattung durch den Sozialversicherungsträger.
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Besorgung einer Verordnung für Physiotherapie bei Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt (10 x Physiotherapie à 45 min., bzw. für ÖGK-Patienten 10 x Physiotherapie à 30 min. & 10 x Heilmassage à 15 min.)
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Therapiestart
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Bewilligung der Verordnung innerhalb der ersten Wochen nach der Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (persönlich, Post, Fax, evtl. E-Mail)
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Nach Therapieende: Einreichung der Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse
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Rückerstattung des Kassenanteils (je nach Krankenkasse zwischen 35€ – 44€ )
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Eventuelle Übernahme der Restkosten durch Einreichung bei Ihrer Zusatz- oder Unfallversicherung
Wie viele Einheiten sind notwendig?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. In der Regeln werden 6-10 Einheiten verordnet und auch bewilligt.
Prinzipiell gilt für mich jedoch immer der Gedanke “so viele Einheiten wie notwendig und so wenige wie möglich”
Wenn man keine Zusatzversicherung hat, ist der Selbstbehalt der Kosten nicht unerheblich. Mir ist wichtig, dass meine Patientinnen und Patienten das nötige Verständnis entwickeln, die Maßnahmen erlernen um mit Ihren Verletzungen und Einschränkungen fertig zu werden und Sie nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Wie sind die Therapiekosten zu bezahlen?
Die Beträge der Behandlung können nach jeder Einheit in Bar oder auch mit Bankomat (also Maestro bzw. Debitkarte) beglichen werden.
Was muss ich zu den Einheiten mitbringen?
Zur ersten Therapie-Einheit nehmen Sie bitte folgendes mit:
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Ihre Überweisung zur Physiotherapie
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Eventuelle aktuelle, relevante Befunde (Röntgenbilder, MRT, Operationsprotokolle,…)
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Bequeme Bekleidung
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können Sie am einfachsten online auf der Website mit dem rot hinterlegten Button “Online Buchung” oder telefonisch sowie per Mail vereinbaren.
Während der Therapie, konzentriere ich mich voll und ganz auf meine Patienten. Sollte es mir daher nicht möglich sein Ihren Anruf persönlich entgegen zu nehmen, so hinterlassen Sie mir bitte Namen und Ihr Anliegen auf der Mailbox oder schreiben Sie mir. Meine Termin-Koordinatorin oder ich rufe so bald als möglich zurück.
Wie lauten die Stornierungsbedingungen?
Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Termine für Sie reserviert halte und daher Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, mit einem Ausfallshonorar von 45€-90€ (je nach Grund und Zeitpunkt der Absage) in Rechnung stellen muss. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Aktuelle Kosten-rückerstattungstarife
Leistung | ÖGK | SVA | BVA | KFA |
Physiotherapie 30 min | 25,3€ | 24,96€ | 24,55€ | 20,43€ |
Physiotherapie 45 min | 35,5€ | 37,44€ | 36,82€ | 30,64€ |
Physiotherapie 60 min | 45€ | 49,92€ | 39,4€ | 40,5€ |
Heilmassage 15 min | 7,1€ | 12,48€ | 7,31€ | 6,08€ |
Heilmassage 30 min | 7,1€ | 12,48€ | 7,31€ | 6,08€ |
Kontaktdaten der Krankenkassen
Krankenkasse | Anschrift | Tel. & Fax | |
ÖGK | Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | office.md@oegk.at für die Kostenrückerstattung: vpv-wahlarzthilfe@oegk.at | +43 1 60122-2165 +43 1 60122-2730 Fax: +43 5 0766-112315 |
SVA | Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien | GS.W.2@svagw.at gs.w@svagw.at | 05 08 08-4342 Fax: 05 08 08-9149 |
BVA | Josefstädter Straße 80, 1080 Wien | wien.vpa@bva.at | |
KFA | Schlesingerplatz 5, 1080 Wien | einreichstelle@kfa.co.at | +43 404360 Fax: +43 1 40436-99-46863 |
NÖGKK | Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten | vpa-physio@noegkk.at | Fax.: +43 50 899 3481 |
BGKK | Siegfried Marcus-Straße 5, 7000 Eisenstadt | rueckersatz@bgkk.at | Fax: 02682/ 608/411132 |